Oliver Kirchkamp

Grundsätze für den Betrieb des Experimentallabors in Raum E53

  1. Das Experimentallabor stellt in einer kontrollierten Laborumgebung die für die empirische Erforschung strategischer Interaktion in ökonomischen Zusammenhängen erforderlichen Einrichtungen bereit. Das Labor wird gemeinsam betrieben mit dem Experimentallabor des Instituts für Psychologie in E36. Es ermöglicht sowohl Experimente allein in Raum E53 als auch Experimente von Psychologen und Okonomen die in beiden Laborräumen E53 und E36 gleichzeitig durchgeführt werden.
  2. Das Labor in E53 wird durch den Lehrstuhl für empirische und experimentelle Wirtschaftsforschung geleitet. Richtlinien für die Benutzung werden in Absprache mit dem Beirat des Experimentallabors festgelegt. Dieser Beirat wird in Absprache mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und dem Institut für Psychologie eingesetzt.
  3. Um einen störungsfreien Laborbetrieb zu gewährleisten, wird im Labor nur Standardsoftware für Experimente eingesetzt. Für einzelne Experimente eventuell notwendige zusätzliche Software kann von den Benutzern in besonderen Fällen nach Absprache zusätzlich installiert werden.
  4. Die Benutzer des Experimentallabors erwerben vor der Benutzung die notwendigen Fertigkeiten zur fachgerechten Durchführung von Experimenten und in der Benutzung von Hard- und Software und beteiligen sich an den Arbeiten zur Wartung und Instandhaltung des Experimentallabors. Die Benutzer stellen sicher, dass bei der Interaktion mit Versuchspersonen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden und die Reputation des Labors bewahrt wird. Sie stellen ferner sicher, dass im Rahmen der Benutzung kein Schaden an Hard- und Software des Labors sowie an den damit verbundenen Einrichtungen und Netzwerken ensteht.
  5. Am Ende eines jeden Arbeitstages wird von den Benutzern sowohl hard- als auch softwaremäßig wieder der Ursprungszustand hergestellt.
Siehe auch: