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Satzung der GEW Research Reports - In die "GEW Research Reports" werden
nur begutachtete Beiträge aufgenommen. Deren Annahme muß von
mindestens zwei Gutachtern befürwortet werden. Ist von den zunächst
eingeholten zwei Gutachten eines positiv und eines negativ, so wird
ein drittes Gutachten eingeholt. Kommt der dritte Gutachter zu einem
positiven Urteil, so wird der Beitrag angenommen.
- Beiträge
müssen unmittelbar Bezug zur experimentellen Wirtschaftsforschung
haben. Sie können in englischer oder deutscher Sprache eingereicht
werden.
- Politik der "GEW Research Reports" ist
es, auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsmaßstäbe, wie etwa Klarheit
und Transparenz der Darstellung, Kohärenz etc. zu achten. Mit Bezug
auf Stil, Aufbau, Länge wird eine breite Bandbreite zugelassen. Die
Gutachter sind aufgefordert, ihre Rolle nicht aktiv zu definieren. Die
Beiträge werden entweder angenommen oder
abgelehnt. Verbesserungsvorschläge können nicht Bedingung für Annahme
oder Ablehnung sein, es sei denn, es handelt sich um eindeutig
benennbare Fehler, deren Ausmerzung verlangt werden darf.
- Dem
Begutachtungsprozeß werden ausschließlich Beiträge zugeführt, die als
Attachments im pdf-Format (Adobe-Acrobat-Reader) an die E-mail-Adresse
der Redaktion gesandt wurden. Die Einreichung im pdf-Format ist
Bedingung für die Begutachtung.
- Der gesamte Schriftverkehr
wird über E-mail abgewickelt. Die Gutachter schreiben ihre Gutachten
mit einer gängigen Textverarbeitung und senden sie als Attachment
einer Email mit dem begutachteten pdf-File zurück.
- Die "GEW Research Reports" werden
als Untereintrag auf der Homepage der Gesellschaft für experimentelle
Wirtschaftsforschung geführt. Auf der Homepage befindet sich das
Inhaltsverzeichnis der jeweils aktuellen Nummer der "GEW Research
Reports". Zurückliegende Nummern und Inhaltsverzeichnisse
befinden sich ebenfalls dort. Alle Texte können frei heruntergeladen
werden.
- Jährlich wird auf der Homepage eine Liste derjenigen
veröffentlicht, die gegutachtet haben.
- Die Autoren haben
unbeschränkte Rechte, das Material anderweitig erneut zu verwenden.
Sollte der Beitrag anderweitig veröffentlicht sein, so sind die
Autoren verpflichtet, dies der GEW mitzuteilen, damit ein
entsprechender Vermerk in den "GEW Research Reports"
eingefügt werden kann.
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